Nur kastrierte Katzen dürfen in Kassel frei umher laufen

In Deutschland leben rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung diverser Katzenkrankheiten und der Infektionsdruck bei allen Katzen.

Um dem entgegenzutreten wurde am 30. März 2019 die Kasseler Katzenschutzverordnung erlassen. Seitdem ist die Anzahl von Streunerkatzen im Stadtgebiet rückläufig.

Inhalt dieser Verordnung sind im Wesentlichen drei Verpflichtungen. Sie sind gerichtet an Katzenhalterinnen und -halter, deren Tiere unkontrollierter Freigang im Stadtgebiet gewährt wird: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. „Sind diese Erfordernisse erfüllt, steht dem Auslauf des geliebten Haustieres als Freigänger nichts im Weg“ so Heiko Lehmkuhl, Dezernent für Sicherheit und Ordnung. 

Die Kastration für Freigängerkatzen beider Geschlechter ist ab dem fünften Lebensmonat vorgeschrieben. Sie soll ungewollte Trächtigkeiten und in Folge dessen unkontrollierte Vermehrung verhindern. „Eine Kastration bietet jedoch noch weitere Vorteile: Kastrierte Katzen, vor allem Kater, legen nicht so große Distanzen auf ihren Streifzügen zurück, wie unkastrierte Tiere. Damit sinkt die Unfallgefahr. Kastrierte Kater sind seltener in Kämpfe mit Artgenossen verwickelt. Damit werden sowohl Verletzungen vermieden als auch die Übertragung von Infektionskrankheiten reduziert. Eine Kastration führt zu einer besseren Gesundheitslage und einer gesteigerte Lebenserwartung der Katzen. Da kastrierte Tiere kaum einen Deckakt ausführen, sind die Tiere somit auch vor mit dem Deckakt übertragbaren Erkrankungen deutlich besser geschützt. Und nicht zuletzt wird Markierungsverhalten unterbunden“, weiß die Amtstierärztin Dr. Benita Grünther vom städtischen Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit. 

Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung

Nur durch Kennzeichnung und nachfolgende Registrierung kann die Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall auch überprüft werden. Eine Kennzeichnung erfolgt durch Implantierung eines Mikrochips oder mittels Tätowierung. Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese nach einem Unfall, bei Verirrung oder bei Abgabe im Tierheim oder in einer Tierarztpraxis den Haltern zuordnen und zurückgeben zu können.

Praktizierende Tiermediziner können den Mikrochip oder die Tätowierung ablesen. Eine Zuordnung zum Tierhaltenden ist jedoch nur möglich, wenn die Katze auch in einem Haustierregister registriert ist. Die Registrierung kann kostenlos bei einschlägigen Haustierregistern erfolgen, wie zum Beispiel Tierregister der Tierschutzorganisation TASSO e.V. oder dem Service-Angebot FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes.

Weitere Voraussetzungen für Freigang

Grundsätzlich sollte nur gesunden Katzen Freigang gewährt werden. Es kommt immer wieder zu Revierkämpfen und der Straßenverkehr in der Großstadt ist nicht ungefährlich. Die Katze sollte in der Lage sein selbstständig, schnell und ohne gesundheitliche Einschränkung in diesen Situationen zu reagieren.

Weitere Informationen und Hilfe bei Fragen

Mehr über die Katzenschutzverordnung der Homepage der Stadt Kassel (www.kassel.de), vor Ort im Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) oder als Flyer in vielen Tierarztpraxen. Bei Fragen bitte an die Mitarbeitenden des Veterinäramtes der Stadt Kassel wenden: 0561/787-3336, veterinaerkasselde